1. Diagnostik Lese-Rechtschreibschwäche / Legasthenie:
2. Diagnostik Rechenschwäche / Dyskalkulie:
3. Diagnostik Auditive Wahrnehmungs(verarbeitungsstörung), ADS, ADHS:
4. Intelligenzdiagnostik:
Lerntherapie:
** Ermäßigungen für Arbeitslose und Geringverdiener.
Eine Ermäßigung wird nach ihren finanziellen Möglichkeiten ausgehandelt.
Familientherapie:
Eine Lerntherapie (egal bei welcher Lernstörung) muss meistens von den Eltern selbst finanziert werden.
Unter bestimmten Umständen werden die Kosten der Lerntherapie Ihres Kindes über das zuständige Jugendamt (nach dem KJHG § 35a) erstattet.
Leitfaden für einen erfolgversprechenden Antrag beim Jugendamt. PDF-Datei
IInformationen zur Antragstellung beim Jugendamt Gummersbach für den Oberbergischen Kreis und die dafür notwendigen Unterlagen erhalten Sie telefonisch auf der folgenden Seite unter ambulante Eingliederungshilfen .
Die Zuständigkeiten für die Antragstellung beim Jugendamt Wiehl finden Sie auf der folgenden Seite Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.
Die Zuständigkeiten für die Antragstellung beim Jugendamt Hennef finden Sie auf der folgenden Seite ambulante Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII
Kostenübernahme durch das Jobcenter im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes (BuT) Antragstellung erforderlich!
Hier Antragstellung für den Landkreis Oberberg. Auszufüllen ist der "Hauptantrag Bildung und Teilhabe" und der Antrag "Lernförderung".
Für den Rhein-Sieg-Kreis finden Sie hier die erforderlichen Formulare Antragstellung für den Rhein-Sieg Kreis. Auszufüllen sind der "Hauptantrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe", der "Zusatzfragebogen C" und der "Zusatzfragebogen Lernförderung LRS".
Die Kosten sind i.d.R. steuerlich absetzbar.