Diagnostik / Kosten

1. Diagnostik Lese-Rechtschreibschwäche / Legasthenie:

  • Anamnesefragebogen und -gespräch über den bisherigen psychosozialen Entwicklungsverlauf des Kindes, 
  • wissenschaftlich anerkannter Lese- und Rechtschreibtest, 
  • Test zur phonologischen Bewusstheit, Mottier-Test,
  • qualitative Fehleranalyse,
  • AFS-Testverfahren (inkl. Pädagogisches Gutachten)                                                        

2. Diagnostik Rechenschwäche / Dyskalkulie:

  • Anamnesefragebogen und -gespräch über den bisherigen psychosozialen Entwicklungsverlauf des Kindes,
  • wissenschaftlich anerkannter Rechentest,
  • qualitative Fehleranalyse,
  • AFS-Testverfahren  (inkl. Pädagogisches Gutachten)                                                          

3. Diagnostik Auditive Wahrnehmungs(verarbeitungsstörung), ADS, ADHS:

  • Hörtestung mit dichotischem Hörtest   
     

4. Intelligenzdiagnostik: 

  • CFT 1-R Grundintelligenztest Skala 1 (nonverbaler Test), Alter 5;3 - 9;11
  • CFT 20-R Grundintelligenztest Skala 2 Revision, Alter von 8;5 - 19 Jahren sowie Erwachsene (nonverbaler Test) 
  • HAWIK-IV Intelligenzverfahren, Alter 6:0 - 16;11


Lerntherapie:

  • Einzeltherapie 1x die Woche je 50 min. 
    incl. Vor- und Nachbereitungszeit 
    von mind. 30 Min.                          
** Ermäßigungen für Arbeitslose und Geringverdiener. 
Eine Ermäßigung wird nach ihren finanziellen Möglichkeiten ausgehandelt.

 

Familientherapie:

  • Einzelsitzung je 80 min.                                                                                 

Kostenübernahme:

 

Eine Lerntherapie (egal bei welcher Lernstörung) muss meistens von den Eltern selbst finanziert werden. 
 

Unter bestimmten Umständen werden die Kosten der Lerntherapie Ihres Kindes über das zuständige Jugendamt (nach dem KJHG § 35a) erstattet.

 

Leitfaden für einen erfolgversprechenden Antrag beim Jugendamt. PDF-Datei

 

IInformationen zur Antragstellung beim Jugendamt Gummersbach für den Oberbergischen Kreis und die dafür notwendigen Unterlagen erhalten Sie telefonisch auf der folgenden Seite unter ambulante Eingliederungshilfen .

 

Die Zuständigkeiten für die Antragstellung beim Jugendamt Wiehl finden Sie auf der folgenden Seite Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.

 

Die Zuständigkeiten für die Antragstellung beim Jugendamt Hennef finden Sie auf der folgenden Seite ambulante Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII

 

Kostenübernahme durch das Jobcenter im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes (BuT) Antragstellung erforderlich!

Hier Antragstellung für den Landkreis Oberberg. Auszufüllen ist der "Hauptantrag Bildung und Teilhabe" und der Antrag "Lernförderung".

 

Für den Rhein-Sieg-Kreis finden Sie hier die erforderlichen Formulare Antragstellung für den Rhein-Sieg Kreis. Auszufüllen sind der "Hauptantrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe", der "Zusatzfragebogen C" und der "Zusatzfragebogen Lernförderung LRS".

 

Die Kosten sind i.d.R. steuerlich absetzbar.

 

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