AGB’s
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s), Stand: September 2011
I. Allgemeines
1. Der Lerntrainingsvertrag wird zwischen der Praxis für Lerntherapie, Diagnostik und Beratung, Auf dem Breunfeld 10, 51674 Wiehl-Drabenderhöhe, Inh. Britta Herrmann-Bösch und dem jeweiligen Vertragsunterzeichner geschlossen.
2. Mit der Unterschrift zur Anmeldung akzeptiert der Vertragsnehmer die nachfolgenden AGB’s.
3. Eine Lerntherapiestunde umfasst eine Vor- und Nachbereitungszeit von mind. 30 Minuten und eine effektive Trainingsphase von 50 Minuten.
II. Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Die Vertragslaufzeit ist generell unbefristet. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Die Praxis für Lerntherapie, Diagnostik und Beratung behält sich eine fristlose Kündigung aus besonderen pädagogischen Gründen vor.
III. Leistungen
1. Einzelunterricht
1. Das Lerntraining findet in Einzelunterricht statt.
2. Die Teilnahme am Lerntraining beträgt wöchentlich mindestens 50 Minuten.
3. In der Regel findet das Lerntraining in den Räumen der Praxis für Lerntraining statt.
Hausbesuche sind auf Wunsch möglich.
2. Zusatzstunden
Zusatzstunden vor Klassenarbeiten sind möglich, soweit dies organisatorisch durchführbar ist.
3. Versäumnis von Unterricht
1. Erscheint ein angemeldeter Schüler/in unentschuldigt nicht zum Unterricht, wird die versäumte Unterrichtsstunde mit 100% des
vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.
2. Im Falle einer rechtzeitigen Entschuldigung, aus wichtigem Grund durch die Eltern, wird das versäumte Lerntraining innerhalb der nächsten 2 Monate - auf Wunsch - nachgeholt.
3. Seitens der Praxis für Lerntraining ausgefallener Unterricht wird in der Folgezeit nach Absprache mit den Teilnehmer/innen auf Wunsch nachgeholt, falls das organisatorisch möglich ist. Die Praxis
für Lerntraining behält sich Absagen aus organisatorischen oder krankheitsbedingten Gründen vor.
4. Haftung
Die Praxis für Lerntraining ist frei von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit dem durchgeführten Lerntraining. Gleiches gilt auch für Beratungen.
5. Ferien – Feiertage
1. Die Praxis für Lerntraining ist ganzjährig geöffnet. An allen Sonn- und Feiertagen findet kein Lerntraining statt. Innerhalb der Schulferien wird das Lerntraining, bis auf die Ferienzeit der Familie und meiner Urlaubszeit fortgeführt. In der Urlaubszeit fallen keine Kosten an.
6. Eltern- und Lehrerkontakt
1. Die Eltern werden auf Wunsch einmal im Monat über den Leistungsstand ihrer Kinder informiert. Beratungsgespräche sind nach Absprache jederzeit möglich und sind kostenlos. Telefonische Beratungen sind kostenlos jederzeit möglich.
7. Lerntrainingshonorar
1. Das Lerntrainingshonorar wird als Stundenhonorar berechnet und ist in Höhe des vereinbarten Honorars, jeweils bis Ende des Monats zu bezahlen. Eine Rechnungsstellung erfolgt .
2. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die Lernpraxis berechtigt Mahngebühren von je 5,- Euro zu berechnen. Verzugszinsen in Höhe von 10% kommen ab der 2. Mahnung hinzu. Die Praxis für Lerntraining behält sich vor, bei mehreren überfälligen Zahlungen den Unterricht bis zu den verbuchten Zahlungseingängen auszusetzen. Bei weiterem Verzug werden rechtliche Schritte eingeleitet.